Rechtliches

Impressum, Datenschutz & AGB

Alles Rechtliche zu parkbro auf einer Seite. Die Rechtstexte gelten auf Deutsch – verbindlich ist die deutsche Fassung.

Worum geht es hier? ImpressumWer diese Website betreibt und wie du uns erreichst. DatenschutzWelche Daten wir erheben, wozu – und wie du sie löschst. AGB / NutzungsbedingungenDie Regeln für die Nutzung der Plattform. Datenschutz für die parkbro-AppWelche Daten die App bearbeitet, wer sie sieht, wie lange wir sie behalten.
Kapitel 1

Impressum

Verantwortlich für diese Website

Carbon IT Solutions GmbH
Grederstrasse 1, 4512 Bellach, Schweiz
E-Mail: support@parkbro.ch

Betrieben von der Carbon IT Solutions GmbH, Bellach.

Zweck

parkbro ist eine Schweizer Parkplatz-Sharing-Plattform. Diese Seite erklärt den Dienst und nimmt Anfragen von Verwaltungen und Geschäftspartnern entgegen. Konto und Inserat entstehen in parkbro — im Browser unter parkbro.ch/app oder in der App fürs Telefon.

Handelsregister

Carbon IT Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Kantons Solothurn. UID: CHE-277.972.318

Mehrwertsteuer

Noch nicht mehrwertsteuerpflichtig (unter CHF 100’000 Jahresumsatz).

Haftungsausschluss

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. parkbro übernimmt keine Haftung für Inhalte externer Inserate.

Kapitel 2

Datenschutz

Stand 16. Oktober 2026.

Verantwortlich für die Datenbearbeitung

Verantwortlich ist die Carbon IT Solutions GmbH, Grederstrasse 1, 4512 Bellach, erreichbar unter support@parkbro.ch. Wird der Betrieb später in einer Nachfolgeorganisation weitergeführt, geht die Verantwortung für die hier bearbeiteten Daten auf diese über; Zweck und Umfang der Bearbeitung bleiben unverändert. Über einen solchen Wechsel informieren wir – mit Abmeldemöglichkeit.

Welche Daten wir erheben

Über diese Seite nur, was du selbst einträgst – heute ist das die Anfrage über die Firmen- oder Business-Seite (die Felder stehen gleich unten). Ältere Anmeldungen zur Warteliste sind weiterhin gespeichert: E-Mail-Adresse, Rolle (Platz anbieten / suchen / Liegenschaft) und optional Postleitzahl, dazu Zeitpunkt und IP-Adresse der Einwilligung – der gesetzlich verlangte Nachweis dafür, dass wir schreiben dürfen. Was die App selbst bearbeitet, steht in Kapitel 2 · App.

Wenn du uns über die Firmen- oder Business-Seite schreibst

Dort fragen wir nach dem, was für eine Antwort nötig ist: Vor- und Nachname, Firma, E-Mail-Adresse und die ungefähre Zahl der Parkplätze; freiwillig dazu Telefonnummer und deine Nachricht. Wir verwenden diese Angaben ausschliesslich, um dir persönlich zu antworten und dein Anliegen vorzubereiten – keine Werbung, keine Weitergabe an Dritte. Wir bewahren die Anfrage so lange auf, wie das Anliegen läuft, und löschen sie spätestens zwölf Monate nach der letzten Antwort. Früher löschen geht jederzeit: eine Mail an support@parkbro.ch genügt.

Wozu

Um dir persönlich auf deine Anfrage zu antworten. Und um die früher Eingetragenen der Warteliste EINMAL zu benachrichtigen, wenn parkbro startet – genau dafür haben sie sich damals eingetragen; danach bekommen sie nichts mehr. Neue Anmeldungen nimmt diese Seite nicht mehr entgegen. Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte, kein Verkauf von Adressen.

Kein Tracking, keine Cookies

Diese Seite setzt keine Cookies und nutzt keine Analyse- oder Werbedienste. Für deine Anmeldung und deine Sprachwahl legt parkbro einige wenige Angaben im Speicher deines Browsers ab; sie bleiben auf deinem Gerät und lassen sich dort jederzeit löschen. Der Verdienstrechner rechnet direkt in deinem Browser – deine Eingaben verlassen dein Gerät nicht.

Wo die Daten liegen

Die Daten liegen bei Supabase im Rechenzentrum Zürich (Schweiz). Der Mailversand läuft über Resend (EU/USA) – dorthin geht nur deine E-Mail-Adresse, damit die Nachricht zugestellt werden kann.

Wie lange, und wie du sie löschst

Früherer Eintrag auf der Warteliste: bis zur Startnachricht und höchstens 24 Monate. Jede unserer E-Mails enthält einen Abmelde-Link – ein Klick löscht deinen Eintrag vollständig, nicht bloss «deaktiviert». Auf Wunsch geht das auch per Mail an support@parkbro.ch. Für Anfragen über die Firmen- oder Business-Seite gilt die Frist im Abschnitt darüber.

Bildnachweis und Beispiel-Daten

Die auf dieser Seite gezeigten App-Bildschirme enthalten Beispiel-Inserate mit Beispiel-Bewertungen zur Veranschaulichung der Funktionen – es sind keine echten Angebote. Die darin verwendeten Fotos stammen aus frei lizenzierten Quellen (Creative Commons): «Plenty of Parking» von byzantiumbooks (CC BY 2.0, Flickr) · «parking.» von marfis75 (CC BY 2.0, Flickr) · «Leutkirch Schneegasse 10 Torhaus» von Andreas Praefcke (CC BY, Wikimedia Commons) · «Wiata fotowoltaika Carport.Solar» von VerenneA (CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons) · «Maynard and Katharine Buehler House» von Sanfranman59 (CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons) · «BMW 535d M Sport E60» von nakhon100 (CC BY 2.0, Flickr). Das Foto auf der Firmen-Seite: «Onex, Geneva, Switzerland» von urbzoo (CC BY 2.0, Flickr/Wikimedia Commons). Die Bilder wurden zugeschnitten und verkleinert.

Deine Rechte

Nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) kannst du jederzeit Auskunft über deine Daten verlangen, sie berichtigen oder löschen lassen. Eine Mail an support@parkbro.ch genügt.

Kapitel 2 · App

Datenschutz für die parkbro-App

Stand 16. Oktober 2026.

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Bearbeitung von Personendaten ist die Carbon IT Solutions GmbH, Grederstrasse 1, 4512 Bellach, support@parkbro.ch. Diese Datenschutzerklärung informiert nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) darüber, welche Daten die parkbro-App bearbeitet, wozu, wer sie sieht und wie lange sie bleiben. parkbro vermittelt zwischen Menschen, die einen Parkplatz anbieten, und Menschen, die einen suchen. Wir bearbeiten nur, was für diese Vermittlung, für die Sicherheit beider Seiten und für unsere gesetzlichen Pflichten nötig ist.

2. Dein Konto

Vor- und Nachname, Benutzername, E-Mail-Adresse und deine Sprache. Freiwillig dazu: Telefonnummer und Profilbild. Firmen-Konten hinterlegen zusätzlich Firmenname, Firmenadresse, UID und die Rolle der handelnden Person. Meldest du dich mit Apple oder Google an, erhalten wir von dort nur Name und E-Mail-Adresse.

2a. Ausweis und Verifizierung

Wer einen Parkplatz bucht oder anbietet, verifiziert sich mit dem Ausweis: Vorderseite, Rückseite und ein Selfie mit dem Ausweis in der Hand. Bei Firmen-Konten reicht die handelnde Person Vorder- und Rückseite ihres Ausweises ein, ohne Selfie. Der Zweck ist eng: Wir vergleichen das Gesicht mit dem Ausweisfoto, damit niemand mit einem fremden oder gestohlenen Ausweis ein Konto eröffnet, unter falschem Namen bucht oder Parkplätze anbietet, über die er nicht verfügen darf. Es läuft keine automatische Gesichtserkennung, und freigeschaltet wird ein Konto nie von einer Software allein.

Die Bilder liegen in einem nicht-öffentlichen Speicher, den nur der Betreiber öffnen kann. Nach dem Entscheid werden sie gelöscht. Bleibt ein Entscheid aus, löscht ein stündlicher Auftrag sie spätestens nach 48 Stunden; du bekommst dann eine Nachricht und kannst neu einreichen. Wir prüfen, wir archivieren nicht. Was bleibt, ist der Vermerk, dass und wann geprüft wurde.

Firmen-Konten gleichen wir zusätzlich mit öffentlichen Registern ab. Die UID prüfen wir automatisch im UID-Register des Bundesamts für Statistik: wenn UID oder Firmenname eingegeben oder geändert werden, und bei geprüften Firmen jeden Monat. Dorthin geht nur die UID. Aus der Antwort speichern wir Name, Status und Ort des Eintrags zusammen mit dem Ergebnis. Ob die handelnde Person für die Firma zeichnen darf, prüfen wir beim Einreichen automatisch in Zefix, dem zentralen Firmenindex des Bundes (Handelsregister) – ausser bei Bevollmächtigten, die ohnehin eine Vollmacht beilegen. Dorthin geht nur die UID, nicht der Name. Den Namen aus dem Konto vergleichen wir bei uns mit den Einträgen der Firma, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht sind. Wir speichern nur das Ergebnis und die Fundstelle: Datum und Nummer der Publikation und die Zeile mit Name, Funktion und Art der Unterschrift – ohne Heimat- und Wohnort, nie die ganze Publikation. Registerdaten können sich seither geändert haben; über die Freigabe entscheidet der Betreiber. Verlangen wir einen Nachweis oder eine Vollmacht der Firma, dient auch dieses Dokument nur der Prüfung. Es liegt im selben nicht-öffentlichen Speicher wie die Ausweisbilder und wird wie diese nach dem Entscheid gelöscht, spätestens nach 48 Stunden. Meldet das Register die Firma als gelöscht, lässt sich eine nachgetragene UID nicht bestätigen oder steht dieselbe UID bei einem anderen Konto, geht das Konto automatisch zurück in die Prüfung. Über die erneute Freigabe entscheidet ein Mensch.

2b. Nachweis, dass du über den Platz verfügen darfst

Zum Inserat gehört ein Nachweis: Miet- oder Kaufvertrag, bei Firmen das Bewirtschaftungsmandat oder die Vollmacht. Auch dieser Nachweis liegt in einem nicht-öffentlichen Speicher und ist am Inserat nirgends sichtbar. Er wird 30 Tage nach dem Entscheid über dein Inserat automatisch gelöscht; die Prüfung ist dann erfüllt. Der Vermerk, dass geprüft wurde, bleibt bestehen.

2c. Fahrzeug und Kennzeichen

Das Kennzeichen, mit dem du buchst. Es steht auf deiner Parkkarte und in der Buchung, damit die anbietende Person erkennt, welches Auto rechtmässig dort steht. Zusätzlich kannst du in deinem Konto bis zu acht Fahrzeuge hinterlegen; diese Liste siehst nur du selbst, und sie wandert mit deinem Konto auf jedes Gerät.

2d. Buchungen und Zahlung

Zeitraum, Preis inklusive Servicegebühr, Status, Kennzeichen und deine freiwillige Notiz an die Gegenseite. Bezahlt wird über Stripe (Ziff. 4): Karten- und TWINT-Angaben gibst du direkt bei Stripe ein, sie bleiben dort. Bei uns liegen nur die Kennungen, die Stripe uns zurückgibt, die Art deines Zahlungsmittels mit Marke, den letzten vier Stellen und dem Ablaufdatum, der Zahlungsplan deiner Buchung und der Stand jeder Zahlung (offen, bezahlt, gescheitert, erstattet). Solange die Zahlungsabwicklung nicht aktiv ist, werden die Beträge nur verbucht: Es fliesst kein Geld über die App. Deine IBAN für Auszahlungen gibst du ebenfalls bei Stripe ein; bei uns liegt ein Auszahlungskonto nur in maskierter Form (Land, Prüfziffer und die letzten vier Stellen) zusammen mit dem Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers; nennt die Bank keinen Namen, ist es der Name, den Stripe für dein Auszahlungskonto geprüft hat.

2e. Adresse und Zugang eines Parkplatzes

Solange du nicht gebucht hast, zeigt die App nur die ungefähre Lage; die Koordinate ist dafür bewusst um mehrere Dutzend Meter versetzt. Hausnummer, Platznummer, die genauen Koordinaten, der Tor-Code und der Zugangs-Hinweis liegen getrennt davon und werden erst mit einer bestätigten Buchung freigegeben. Sichtbar sind sie danach für die anbietende Person und für die Person, die gebucht hat.

2f. Nachrichten im Chat

Was du im Chat zu einer Buchung schreibst, wird gespeichert und der Gegenseite angezeigt. Telefonnummern, IBAN und E-Mail-Adressen werden dabei blockiert; Zahlung und Absprache gehören in die App, sonst schützt dich nichts. Blockierst du eine Person, speichern wir diese Blockierung, damit sie serverseitig in beide Richtungen wirkt.

2g. Fotos als Beweis

Fotos bei Ankunft und Abfahrt, Fotos einer Fremdparker-Meldung und Fotos in einem Streitfall. Sie liegen in einem nicht-öffentlichen Speicher und dienen nur dazu, einen Fall zu entscheiden. Solange ein Verfahren läuft, sind sie gegen Löschung gesperrt, auch gegen deine eigene, damit im Streitfall nicht eine Seite die Beweise entfernt.

2h. Bewertungen und dein öffentliches Profil

Nach einer abgeschlossenen Buchung bewerten sich beide Seiten. Bewertungen sind öffentlich und bleiben bestehen, auch wenn du dein Konto später löschst; dann ohne deinen Namen und ohne dein Bild.

Andere Nutzerinnen und Nutzer sehen: deinen Benutzernamen, deinen Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens (also «Max M.»), dein Profilbild, das Verifiziert-Abzeichen, deinen Score, «Mitglied seit» sowie, wenn du Plätze anbietest, deine Antwortquote und deine durchschnittliche Antwortzeit. Firmen erscheinen mit dem geprüften Firmennamen. Deine E-Mail-Adresse, deine Telefonnummer und dein voller Nachname werden nie öffentlich gezeigt.

2i. Mitteilungen aufs Gerät

Erlaubst du Mitteilungen, speichern wir dafür eine Gerätekennung (Push-Token). Zugestellt werden die Mitteilungen über Expo und über Apple beziehungsweise Google. Mitteilungen betreffen deine Buchungen, Anfragen, Nachrichten und Fristen; Werbung verschicken wir nicht per Mitteilung.

2j. Empfehlungsprogramm

Wenn du parkbro weiterempfiehlst, speichern wir deinen Empfehlungscode und die Angabe, wer über wen dazugekommen ist.

2k. Deine Parkkarte und das Scan-Protokoll

Zu deinem Konto gehört eine Parkkarte mit QR-Code, die dauerhaft gilt und hinter der Windschutzscheibe liegt. Wer sie scannt, sieht ausschliesslich deine gerade laufende Buchung: Ort, Platznummer, die ersten Zeichen deines Kennzeichens und bis wann sie gilt. Laufen mehrere Buchungen, nur die ersten Zeichen der Kennzeichen und bis wann sie gelten. Nie deinen Namen, nie Telefon oder E-Mail, nie vergangene oder künftige Buchungen. Läuft gerade keine Buchung, erscheint nur «keine gültige Buchung».

Jeden Scan, den wir beantworten, protokollieren wir mit Zeitpunkt, dem Ergebnis (gültig oder nicht) und der IP-Adresse als Prüfwert, den wir mit einem geheimen Schlüssel bilden. Die Adresse selbst speichern wir nicht; zurückrechnen lässt sie sich nur mit Zugriff auf unsere Datenbank. Damit siehst du in der App, wann deine Karte zuletzt geprüft wurde. Nach 90 Tagen wird das Protokoll automatisch gelöscht. Wichtig zu wissen: Wer den QR-Code einmal abfotografiert hat, kann später erneut nachsehen, ob und wo du gerade parkierst. Mit «Neue Karte erzeugen» im Profil wird die alte Karte sofort ungültig.

2l. Technische Protokolle und Fehlerberichte

Zum Schutz vor Missbrauch zählen wir Anfragen pro Konto und pro IP-Adresse; diese Zähler leeren sich nach Minuten bis zu einer Stunde von selbst. Entscheide des Betreibers werden protokolliert, damit sie nachvollziehbar bleiben. E-Mails und Mitteilungen laufen über eine Warteschlange, in der der Inhalt bis zum Versand steht. Stürzt die App ab, geht ein Fehlerbericht an Sentry, ohne IP-Adresse und ohne persönliche Angaben; dein Konto erscheint dort nur als Kennung. Bei Anmeldung und Registrierung prüft ein Captcha von Cloudflare, dass kein Automat am Werk ist.

3. Zweck der Bearbeitung

Die Daten dienen der Bereitstellung der Plattform, der Vermittlung und Abwicklung von Buchungen, der Zahlungsabwicklung, der Verifizierung von Konten und Inseraten, der Entscheidung von Meldungen und Streitfällen, dem Schutz vor Missbrauch sowie der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit dir, unser berechtigtes Interesse an einer sicheren Plattform und, wo nötig, deine Einwilligung (Standort, Mitteilungen).

4. Dienste, die für uns arbeiten, und Weitergabe

Daten werden nur weitergegeben, soweit es für die Vermittlung nötig ist (z. B. Adresse und Zugang an die buchende Person nach bestätigter Buchung, Kennzeichen an die anbietende Person) oder an Dienstleister, die sie in unserem Auftrag bearbeiten:

Supabase betreibt unsere Datenbank, die Anmeldung und den Dateispeicher; die Daten liegen im Rechenzentrum Zürich. Resend versendet unsere E-Mails (EU/USA); dorthin geht, was in der Mail steht. Infomaniak (Schweiz) hostet unsere Website samt der Web-App unter parkbro.ch/app, das interne Betreiber-Dashboard und unsere Mailkonten. Cloudflare stellt das Captcha bei Anmeldung und Registrierung. Sentry nimmt Absturzberichte der App entgegen. Expo baut die App und stellt Mitteilungen zu; Apple und Google liefern sie aufs Gerät und vertreiben die App. Unser Wege-Rechner und unser Adressverzeichnis laufen auf eigenen Servern in der Schweiz. Die Kartengrafik (Strassen, Ortsnamen, Schrift) lädt die App von OpenFreeMap; Einzelheiten in Ziff. 5d.

Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland) wickelt die Zahlungen ab und zahlt die Einnahmen an die Anbieter aus. Dorthin gehen dein Name, deine E-Mail-Adresse, dein Zahlungsmittel und zu jeder Zahlung Betrag, Datum und Buchungsnummer. Wer Parkplätze anbietet, richtet bei Stripe ein Auszahlungskonto ein; Stripe prüft dabei die Identität, unter anderem mit Name, Geburtsdatum, Adresse und Bankverbindung, bei Bedarf mit einem Ausweis, bei Firmen auch mit Firmenname, UID und Sitz. Für diese Prüfung, zur Verhinderung von Betrug und für seine gesetzlichen Pflichten bearbeitet Stripe die Daten in eigener Verantwortung nach seiner Datenschutzerklärung (https://stripe.com/ch/privacy). Stripe bearbeitet Daten auch in den USA; die Übermittlung stützt sich auf das Swiss-U.S. Data Privacy Framework, dem Stripe angeschlossen ist, und auf Standardvertragsklauseln.

Ein Teil dieser Anbieter betreibt seine Rechner ausserhalb der Schweiz, unter anderem in der EU und in den USA; dorthin können deine Daten also fliessen. Die dafür nötigen Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung und die Garantien für den Datenschutz im Ausland schliessen wir vor dem Start ab. An Behörden geben wir Daten nur heraus, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.

5. Standortdaten

Beim Suchen wird der Standort nur verwendet, wenn du es erlaubst: Er richtet die Karte auf dich aus und sortiert nahe Plätze nach vorn. Dabei bleibt er auf deinem Gerät; geladen werden die Inserate über den sichtbaren Kartenausschnitt, nicht über deine Position.

5a. Wenn du dir den Weg zeigen lässt

Startest du eine Route, zum gebuchten Platz oder zu Fuss zurück zum Auto, verlässt dein Standort das Gerät. Ohne Startpunkt lässt sich kein Weg berechnen. Gesendet werden ausschliesslich Startpunkt und Ziel, und zwar an unseren eigenen Wege-Rechner unter routen.parkbro.ch; der Server steht in der Schweiz und gehört uns. Wir bewahren die Punkte nicht auf: Für Routen-Anfragen führt der Server bewusst kein Zugriffsprotokoll, damit gar nicht erst eine Liste entsteht, wer wann wohin gefahren ist. Der Rechner schreibt nur Betriebszeilen (Zeitpunkt, Status, Antwortgrösse) ohne Koordinaten. Während der Führung wird der aktualisierte Standort erneut gesendet, wenn du deutlich vom Weg abkommst und neu gerechnet werden muss. Ist ein Ziel weiter als 250 Kilometer entfernt oder dauert die Fahrt länger als 15 Minuten, übergibt die App an Apple Karten bzw. Google Maps; ab dann gelten deren Datenschutzbestimmungen.

5b. Wenn du ein Ziel suchst

Was du ins Suchfeld tippst, bleibt bei uns. Die Vorschläge, Ortschaften, Strassen und Hausnummern, kommen aus unserer eigenen Datenbank, nicht von einem fremden Suchdienst: Wir haben das amtliche Verzeichnis der Gebäudeadressen von swisstopo einmal übernommen und führen es nach. Deine Eingabe geht deshalb an dieselbe Stelle wie jede andere Anfrage der App und an sonst niemanden. Wir speichern die Sucheingaben nicht. Datenquelle: © Daten: swisstopo (Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen). Nur wenn unsere Datenbank ein Ziel nicht kennt, fragt die App den Ortsdienst deines Betriebssystems (Apple bzw. Google); dann gelten für diese eine Anfrage deren Bestimmungen.

5c. Wann ein Platz belegt ist

Damit du beim Suchen siehst, wann ein Platz frei ist, gibt der Server die belegten Zeitfenster eines Inserats heraus, ausschliesslich von und bis. Wer gebucht hat, zu welchem Preis und unter welcher Buchungsnummer, erfährt niemand.

5d. Woher die Karte kommt

Die Karte selbst, also Strassen und Ortsnamen, lädt die App als kleine Kachel-Dateien von OpenFreeMap (tiles.openfreemap.org), einem spendenfinanzierten Dienst der Hyperknot Software Kft. in Ungarn auf Basis von OpenStreetMap. Dabei erfährt dieser Dienst deine IP-Adresse und welche Kacheln du anforderst, also welchen Kartenausschnitt du in welcher Zoomstufe ansiehst. Deine Position, deine Suchbegriffe und dein Konto erhält er nicht; die App übermittelt weder einen Schlüssel noch eine Kennung. Nach eigener Angabe speichert OpenFreeMap keine IP-Adressen und setzt keine Cookies; nur bei einem Angriff auf den Dienst kann er IP-Adressen für höchstens 30 Tage protokollieren. Er kann Cloudflare als Zwischenspeicher nutzen. Schrift und Pillen-Grafik der Karte liegen in der App selbst und werden nicht nachgeladen.

6. Was der Betreiber sieht

Für die Prüfung von Ausweisen und Inseraten und für Entscheide bei Meldungen und Streitfällen sieht der Betreiber die eingereichten Unterlagen, das Ergebnis des Registerabgleichs, die Beweisfotos und die Buchungsdaten. Technisch hat er auch Zugriff auf den Nachrichtenverlauf; er nutzt ihn nur, wenn eine Seite eine Meldung macht oder ein Streitfall läuft. Jeder Entscheid wird protokolliert.

7. Wie lange wir was aufbewahren

Ausweisbilder, Selfie und Vollmacht der Firma: bis zum Entscheid, spätestens 48 Stunden. Nachweis der Verfügungsberechtigung: 30 Tage nach dem Entscheid. Abgleich mit dem UID-Register und Prüfung der Zeichnungsberechtigung in Zefix: je das jüngste Ergebnis, solange das Konto besteht, ältere höchstens 15 Monate. Scan-Protokoll der Parkkarte: 90 Tage. Versandte E-Mails in der Warteschlange: 90 Tage, endgültig gescheiterte: 30 Tage. Zähler des Missbrauchsschutzes: Minuten bis eine Stunde. Verschlüsselte Sicherungskopien der Datenbank: 90 Tage. Diese Fristen laufen automatisch; Aufträge in der Datenbank erledigen sie ohne unser Zutun.

Für Buchungen, Nachrichten und Bewertungen gibt es keine feste Frist: Sie bleiben, solange dein Konto besteht, weil sie zur Abwicklung, zur Beweisführung im Streitfall und zur Buchhaltung der anbietenden Person gehören. Abgeschlossene Buchungen mit Betrag, Zeitraum und Kennzeichen bewahren wir nach der gesetzlichen Pflicht zehn Jahre auf.

8. Konto löschen

In der App: Profil, «Konto löschen». Du bekommst dann eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, der 24 Stunden gültig ist; erst der Klick darauf löscht wirklich. So kann niemand dein Konto an deinem entsperrten Handy in Sekunden auslöschen. Solange eine Buchung läuft oder bevorsteht, ein Streitfall oder eine Fremdparker-Meldung offen ist oder die Schlussquittung einer Buchung noch aussteht, ist die Löschung gesperrt: Sonst verschwände die Buchung der Gegenseite mit, oder ein offener Fall verlöre eine seiner Parteien. Ebenso wartet die Löschung, bis die Streitfall-Frist deiner letzten Buchung abgelaufen ist (24 Stunden nach dem Ende, bei Überzeit oder blockiertem Platz 72 Stunden), damit die Gegenseite einen Schaden noch melden kann, und solange eine Rückbuchung offen ist, ein Betrag geschuldet ist oder ein Guthaben noch nicht ausbezahlt ist.

Bei der Löschung verschwinden dein Konto, deine Ausweis- und Vertragsdateien, deine Beweisfotos, dein Profilbild und deine Inserats-Fotos. Deine Inserate und deine Bewertungen bleiben ohne deinen Namen bestehen. Die Zeilen abgeschlossener Buchungen bleiben mit Betrag, Zeitraum und Kennzeichen erhalten, weil die anbietende Person sie für ihre Buchhaltung braucht. Nachrichten, die du geschrieben hast, bleiben im Verlauf der Gegenseite stehen.

9. Deine Rechte, und wie du sie ausübst

Du kannst Auskunft darüber verlangen, welche Daten wir über dich bearbeiten. Du kannst falsche Daten berichtigen lassen. Du kannst die Löschung verlangen. Und du kannst eine Kopie deiner Daten in einem gängigen Format herausverlangen; in der App geht das direkt über «Meine Daten exportieren» im Profil.

Für alles Weitere genügt eine formlose Mail an support@parkbro.ch; wir antworten innert 30 Tagen. Damit wir die Daten nicht der falschen Person geben, schreib bitte von der E-Mail-Adresse deines Kontos. Beschwerden nimmt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) entgegen.

10. Wie wir die Daten schützen

Die Verbindung zwischen App und Server ist verschlüsselt. In der Datenbank gilt für jede Tabelle eine Zugriffsregel, die auf dem Server durchgesetzt wird, nicht in der App: Du siehst nur, was zu deinem Konto gehört. Ausweisbilder, Verträge und Beweisfotos liegen in nicht-öffentlichen Speichern, jeweils in einem eigenen Ordner pro Konto. Von der Datenbank gibt es verschlüsselte Sicherungskopien. Auf dem Gerät wird die Anmeldung im geschützten Speicher des Handys abgelegt; auf Wunsch zusätzlich mit Face ID gesichert. Im Browser liegt sie im Speicher der Seite und lässt sich dort jederzeit löschen.

Sollte trotzdem etwas passieren und deine Daten dadurch gefährdet sein, melden wir das dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten und informieren dich, wenn du betroffen bist.

11. Wenn du aus dem EU-Raum zugreifst

parkbro richtet sich an Menschen in der Schweiz: Schweizer Franken, Schweizer Recht, Plätze in der Schweiz. Greifst du aus dem EU-Raum zu, bearbeiten wir deine Daten nach Schweizer Datenschutzrecht.

12. Änderungen

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die App oder das Recht ändert; die aktuelle Fassung findest du jederzeit in der App und auf parkbro.ch. Bei wesentlichen Änderungen informieren wir dich in der App.

Kapitel 3

AGB / Nutzungsbedingungen

Stand 16. Oktober 2026 · verbindlich ist die deutsche Fassung.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der parkbro-App und der zugehörigen Dienste (nachfolgend «Plattform»), betrieben von der Carbon IT Solutions GmbH, Bellach («parkbro»). parkbro vermittelt zwischen Personen und Unternehmen, die private und Firmen-Parkplätze anbieten (Anbieter), und Personen, die diese mieten (Mieter). parkbro ist selbst weder Vermieter noch Mieter der Parkplätze. Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nur, wenn parkbro ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Rolle der Plattform
parkbro stellt die technische Plattform und den Kommunikationskanal bereit. Die Zahlungen wickelt, sobald die Zahlungsabwicklung aktiv ist, der Zahlungsdienstleister Stripe ab (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland; nachfolgend «Stripe»). parkbro hält keine Kundengelder auf eigene Rechnung. Der Mietvertrag über einen Parkplatz kommt ausschliesslich zwischen Anbieter und Mieter zustande; parkbro wird nicht Partei dieses Vertrags und schuldet weder die Bereitstellung des Platzes noch dessen Bezahlung. parkbro haftet nicht für die Verfügbarkeit, Beschaffenheit, Rechtmässigkeit oder Zugänglichkeit der angebotenen Parkplätze.

3. Registrierung und Verifizierung
Für Buchungen und das Anbieten von Parkplätzen ist ein verifiziertes Konto erforderlich. Jede Person führt nur ein Konto; die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Für Handlungen über das eigene Konto haftet die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber, sofern sie oder er den Missbrauch zu vertreten hat. Die Nutzer sichern zu, dass ihre Angaben wahr und vollständig sind, und halten sie aktuell. Wer bucht, bestätigt, zur Nutzung des angegebenen Fahrzeugs berechtigt zu sein. Das Anbieten eines Parkplatzes setzt voraus, dass die anbietende Person berechtigt ist, über den Platz zu verfügen und, bei Mietverhältnissen, die Zustimmung zur Untervermietung besitzt. Parkplätze anbieten und Auszahlungen erhalten können Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Unternehmen mit Sitz in der Schweiz; Unternehmen geben dafür ihre UID an. Ein Inserat gilt für einen bestimmten Platz: Adresse und Platznummer lassen sich nach der Freigabe durch parkbro nicht mehr ändern; für einen anderen Platz erstellt die anbietende Person ein neues Inserat.

3a. Zulässige Parkplätze
Angeboten werden dürfen nur Parkplätze, über die die anbietende Person verfügungsberechtigt ist. Private und Unternehmen bieten ausschliesslich Parkplätze auf Privatgrund an. Eine Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft darf zudem eigene Parkplätze anbieten, über die sie selbst verfügt (zum Beispiel beim Schulhaus, Werkhof oder Gemeindehaus); für sie gilt Ziff. 3c sinngemäss. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Strassenparkplätze, Plätze in der blauen oder weissen Zone und andere öffentlich bewirtschaftete Parkfelder, auch solche mit Anwohnerparkkarte. Verstösse führen zur Entfernung des Inserats und zur Sperrung des Kontos; während der Sperrung ruhen die Auszahlungen an die anbietende Person.

3b. Untermiete
Bist du selbst Mieter des Parkplatzes, darfst du ihn nur mit Zustimmung deiner Vermieterschaft über parkbro anbieten (Art. 262 OR). Mit dem Einreichen eines Inserats bestätigst du, dass diese Zustimmung vorliegt. Fehlt sie, haftest du für die daraus entstehenden Folgen, insbesondere für Bussen und Umtriebsentschädigungen, die Mieter deswegen erhalten; parkbro kann das Inserat entfernen.

3c. Gewerbliche Anbieter (Firmen und Verwaltungen)
Unternehmen (insbesondere Immobilienverwaltungen und Bewirtschafterinnen) dürfen Parkplätze anbieten, sofern sie als Eigentümerin verfügungsberechtigt sind oder ein Bewirtschaftungsmandat bzw. eine Vollmacht der Eigentümerschaft vorliegt; der Nachweis ist bei der Inserats-Prüfung einzureichen. Firmen-Konten verifizieren sich mit ihrer UID und dem Ausweis der handelnden Person. parkbro gleicht die UID mit dem UID-Register des Bundes ab, bei der Eingabe und danach regelmässig. parkbro kann einen Nachweis verlangen, dass die handelnde Person für das Unternehmen zeichnen darf, oder eine Vollmacht des Unternehmens; handelt die Person als Bevollmächtigte, legt sie die Vollmacht bei der Verifizierung bei. Meldet das Register das Unternehmen als gelöscht, weichen die Angaben ab oder ist dieselbe UID bei einem anderen Konto hinterlegt, kann parkbro das Firmen-Konto erneut prüfen; bis zum Entscheid gilt es als nicht verifiziert. Solange ein Firmen-Konto nicht verifiziert ist oder keine gültige UID hinterlegt hat, sind seine Inserate pausiert: Sie sind für Mieterinnen und Mieter nicht sichtbar und lassen sich weder neu buchen noch verlängern; bestehende Buchungen laufen weiter. Während der erneuten Prüfung kann das Unternehmen seine Firmenangaben in der App korrigieren. Eine vom Register bestätigte UID kann nur parkbro ändern. Ziff. 3a gilt sinngemäss: Flächen im öffentlichen Raum (inkl. bewirtschaftete Allmend) dürfen auch von Unternehmen nicht angeboten werden. Steuerliche Pflichten aus gewerblicher Vermietung (inkl. MwSt) liegen beim Unternehmen (vgl. Ziff. 4a).

4. Buchung und Vertragsschluss
Inserate sind Einladungen zur Buchung. Es gibt zwei Buchungsarten: Bei der Sofort-Buchung kommt der Mietvertrag mit dem Abschluss der Buchung in der App zustande. Bei der Anfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab; der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Anfrage in der App zusagt. Die Zusage muss innert 24 Stunden nach Eingang, spätestens aber vor dem gewünschten Beginn erfolgen. Bleibt sie aus oder lehnt der Anbieter ab, verfällt die Anfrage; ein bereits belasteter Betrag wird vollständig erstattet. Der Mietvertrag umfasst den gebuchten Zeitraum, den Preis und die im Inserat genannten Bedingungen des Platzes. Das bei der Buchung angegebene Kennzeichen dient dem Zugang und der Durchsetzung. Eine Buchung dauert höchstens drei Kalendermonate am Stück; verlängern lässt sie sich, solange das neue Ende höchstens drei Kalendermonate in der Zukunft liegt.

4a. Steuern
Einnahmen aus der Vermietung sind von der anbietenden Person selbst zu versteuern. Die Vermietung von Parkplätzen kann ab CHF 100’000 steuerbarem Jahresumsatz der Mehrwertsteuer unterliegen; massgeblich sind deine gesamten Umsätze, nicht nur jene über parkbro.

4b. Preise und Gebühren
Der Mieter zahlt den vom Anbieter festgelegten Mietpreis zuzüglich einer Servicegebühr von 15 % des Mietpreises, mindestens CHF 0.90. Der Gesamtpreis wird vor dem Abschluss der Buchung vollständig angezeigt; es gibt keine versteckten Kosten. Vom Mietpreis behält parkbro eine Kommission von 5 % ein; Gründungs-Partner zahlen im ersten Jahr ab ihrer Freischaltung 2.5 %. Das Inserieren ist kostenlos. Massgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Sätze; sie werden pro Buchung festgehalten und ändern sich für diese Buchung nicht mehr. Beträge werden kaufmännisch auf 5 Rappen gerundet. Preise verstehen sich in Schweizer Franken und inklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer.

4c. Zahlung, Auszahlung und Verzug
Bezahlt wird über Stripe mit dem Zahlungsmittel, das der Mieter in der App hinterlegt. Beginnt die Buchung innert 14 Tagen, wird der Gesamtpreis mit der Buchung belastet, bei einer Anfrage mit der Zusage des Anbieters; beginnt sie später, wird er 14 Tage vor Beginn belastet. Bei einer Monatsmiete gilt das für den ersten Kalendermonat; jeder weitere Monat wird jeweils 5 Tage vor seinem Beginn belastet. Jede spätere Belastung kündigt parkbro 3 Tage vorher an. Mit der Buchung ermächtigt der Mieter parkbro, diese Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel zu belasten. Solange die Zahlungsabwicklung nicht aktiv ist, werden die Beträge nur verbucht: Es fliesst kein Geld über die App, es wird nichts belastet und nichts ausbezahlt.

Schlägt die erste Belastung einer Buchung fehl, kann der Mieter in der App innert der dort genannten Frist nachzahlen, bei einer Belastung 14 Tage vor Beginn innert 72 Stunden, spätestens bis 1 Stunde vor Beginn; danach verfällt die Buchung und der Anbieter erhält den Platz zurück. Schlägt die Belastung eines weiteren Monats fehl, läuft die Miete weiter und der Mieter schuldet den Betrag. Solange er offen ist, erhält der Mieter ab Beginn dieses Monats keinen Zugang zum Platz und kann weder buchen noch anfragen noch verlängern; parkbro mahnt den Betrag. Hat ein unbezahlter Monat begonnen, kann der Anbieter die Miete in der App vorzeitig beenden; weitere Monate fallen dann nicht an, der offene Betrag bleibt geschuldet. Schuldet der Mieter nach einer Buchung einen weiteren Betrag (insbesondere Überzeit oder Umtriebspauschale nach Ziff. 6b), wird dieser über das hinterlegte Zahlungsmittel belastet, sobald die Zahlungsabwicklung aktiv ist. Schlägt diese Belastung fehl, mahnt parkbro; ab der Mahnung sind ein Verzugszins von 5 % sowie die Mahn- und Inkassokosten geschuldet. Schlägt die Belastung einer Verlängerung fehl, kann der Mieter innert 30 Minuten in der App nachzahlen; sonst verfällt die Verlängerung, und es gilt wieder das bisherige Ende (für die Zeit danach gilt Ziff. 6b). Beginnt eine Buchung innert 14 Tagen, bleiben überschneidende Anfragen anderer Mieter offen, bis ihre erste Belastung eingegangen ist. Lässt ein Mieter innert 30 Tagen drei Buchungen unbezahlt verfallen, kann er während 24 Stunden weder buchen noch anfragen. Fordert der Mieter eine Zahlung über seine Bank oder sein Kartenunternehmen zurück (Rückbuchung), kann er bis zur Klärung weder buchen noch anfragen noch verlängern; laufende Buchungen bleiben bestehen. Entscheidet die Bank gegen ihn, obwohl die Leistung erbracht wurde, bleibt der Betrag geschuldet; er steht als offener Betrag in der App, bis er bezahlt ist.

Der Anbieter ermächtigt parkbro, den Mietpreis in seinem Namen über Stripe einzuziehen (Inkassovollmacht); der Mieter zahlt mit befreiender Wirkung an Stripe. Die Servicegebühr schuldet der Mieter parkbro, die Kommission der Anbieter; beide werden bei der Abwicklung direkt verrechnet. Für Auszahlungen richtet der Anbieter in der App ein Auszahlungskonto bei Stripe ein; Stripe prüft dabei seine Identität. Buchbar sind die Plätze eines Anbieters, sobald sein Auszahlungskonto bei Stripe eingerichtet ist; bis dahin kann parkbro sie in Karte und Suche ausblenden. Ausbezahlt wird auf ein Konto, das auf den Namen des Anbieters lautet, aus den Beträgen, die der Mieter bezahlt hat, frühestens nach Ablauf der Frist für Streitfälle (Ziff. 13); bei Buchungen aus den ersten 30 Tagen des Anbieter-Kontos und bei den ersten drei bezahlten Buchungen eines Anbieters frühestens 7 Tage nach dem Mietende. Bei Buchungen über mehrere Kalendermonate wird der Anteil des Anbieters je abgelaufenem Monat freigegeben. Die Auszahlung erfolgt ab CHF 5 gemäss dem in der App angezeigten Auszahlungsplan; Guthaben werden nicht verzinst.

Die Zahlungsdienste für Anbieter auf parkbro erbringt Stripe; für sie gilt das Stripe Connected Account Agreement einschliesslich der Nutzungsbedingungen von Stripe (zusammen «Stripe Services Agreement», https://stripe.com/legal/connect-account). Indem der Anbieter diesen AGB zustimmt oder weiter Parkplätze auf parkbro anbietet, stimmt er dem Stripe Services Agreement in der jeweils von Stripe geänderten Fassung zu. Damit parkbro die Zahlungsdienste über Stripe ermöglichen kann, macht der Anbieter parkbro vollständige und richtige Angaben über sich und gegebenenfalls sein Unternehmen und ermächtigt parkbro, diese Angaben sowie die Angaben zu seinen Transaktionen an Stripe weiterzugeben.

5. Stornierung durch den Mieter
Innerhalb von 10 Minuten nach der Buchung ist eine Stornierung immer kostenlos, sofern die Buchung noch nicht begonnen hat (Reue-Frist). Die Reue-Frist entfällt, sobald du dir den Zugang zum Platz (Tor-Code oder Zugangs-Hinweis) hast anzeigen lassen; ab dann gilt die normale Staffel. Danach gilt gestaffelt nach der Mietdauer: Buchungen mit einer Mietdauer bis 14 Tage sind bis 1 Stunde vor Beginn kostenlos stornierbar, längere Buchungen (auch Tagesbuchungen über 14 Tage und Monatsmieten) bis 7 Tage vor Beginn. Nach Ablauf der jeweiligen Frist werden bis zum Beginn 50 % des bezahlten Mietpreises erstattet, bei einer Monatsmiete 50 % des ersten Monats; weitere Monate werden nicht mehr belastet. Ab Beginn erfolgt keine Rückerstattung. Die Servicegebühr ist ausser bei kostenloser Stornierung nicht erstattbar. Vorbehalten bleiben Erstattungen nach geprüften Meldungen (Ziff. 6c und 13), die ab dem Zeitpunkt der Meldung anteilig berechnet werden. Solange die Zahlungsabwicklung nicht aktiv ist, wird nichts belastet; die hier genannten Erstattungen werden entsprechend nur verbucht (Ziff. 4c).

5a. Absage durch den Anbieter
Lehnt der Anbieter eine Anfrage ab oder sagt er eine bestätigte Buchung vor deren Beginn ab, erhält der Mieter den vollen Betrag inklusive Servicegebühr zurück. Sagt er eine Buchung ab, nachdem sie begonnen hat, erhält der Mieter den Betrag für die Zeit zurück, die er nicht mehr nutzen kann, samt dem entsprechenden Anteil der Servicegebühr; eine angebrochene Stunde oder ein angebrochener Tag zählt als genutzt, bei einer Monatsmiete wird der laufende Monat nach Tagen geteilt, und weitere Monate fallen nicht an. Absagen bestätigter Buchungen werden im Konto des Anbieters festgehalten und können bei Häufung zu Einschränkungen bis zur Sperrung führen (Ziff. 15); ausgenommen sind Absagen innert 24 Stunden nach Eingang einer Sofort-Buchung und vor deren Beginn, höchstens drei innert zwölf Monaten.

5b. Nichterscheinen
Erscheint der Mieter nicht und storniert er nicht, bleibt der Platz bis zum Buchungsende für ihn reserviert; eine Rückerstattung erfolgt nicht.

6. Pflichten der Nutzer
Mieter nutzen den Parkplatz nur im gebuchten Zeitraum und mit dem bei der Buchung angegebenen Fahrzeug. Anbieter halten den Platz im gebuchten Zeitraum frei und zugänglich und stellen die im Inserat genannten Zugangsmittel bereit. Zugangsmittel (Tor-Codes, Zugangs-Hinweise, Schlüssel) sind vertraulich, dürfen nicht weitergegeben und nach Buchungsende nicht mehr verwendet werden. Die Umgehung der Plattform (Zahlung oder Vereinbarung ausserhalb der App für Parkplätze, die über parkbro gefunden wurden) ist untersagt und kann zur Sperrung führen. Kontaktdaten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen gehören nicht in die öffentlichen Texte eines Inserats; parkbro blendet sie dort aus.

6a. Nutzung des Platzes
Der Platz dient ausschliesslich dem Abstellen des angegebenen Fahrzeugs innerhalb der Markierung und unter Einhaltung der im Inserat genannten Einschränkungen (z. B. Fahrzeugtyp, Masse, Höhe). Untersagt sind insbesondere das Abstellen anderer oder zusätzlicher Fahrzeuge, das Lagern von Gegenständen, Waschen, Reparieren und Ölwechsel, das Laufenlassen des Motors, Lärm, das Abstellen von Fahrzeugen mit auslaufenden Betriebsstoffen sowie das Mitführen von Gefahrgut. Die Weitergabe des Platzes an Dritte ist nicht erlaubt. Beim Verlassen ist der Platz in dem Zustand zu hinterlassen, in dem er vorgefunden wurde.

6b. Überzeit
Nach dem Buchungsende gilt eine Kulanz von 10 Minuten. Meldet der Anbieter in der App, dass das Fahrzeug danach noch steht, wird die Zeit vom Ende der Kulanz bis zur Räumung pro angefangene Stunde erfasst, höchstens 3 Stunden, und zum Satz der Buchung ohne Servicegebühr nachverrechnet: bei Stundenbuchungen der Stundenpreis, bei Tagesbuchungen der Tagespreis geteilt durch 24, bei Monatsmieten die Monatsmiete geteilt durch die Stunden des Monats. Der Betrag geht abzüglich der Kommission an den Anbieter. Meldet der Anbieter, dass er seinen Platz wegen des Fahrzeugs nicht nutzen kann, kommen nach Prüfung eine Umtriebspauschale von CHF 10 zugunsten des Anbieters und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5 zugunsten von parkbro dazu. Keine Pauschale schuldet, wer in der App «Bin gleich weg» meldet und den Platz innert 15 Minuten räumt. parkbro kündigt jeden solchen Betrag per E-Mail mit dem Datum der Belastung an; bis dahin kann der Mieter in der App widersprechen (Ziff. 13). Belastet wird frühestens 72 Stunden nach dem Buchungsende, eine Pauschale frühestens 48 Stunden nach ihrer Ankündigung; solange die Zahlungsabwicklung nicht aktiv ist, werden die Beträge nur verbucht. Der Mieter kann die Buchung in der App verlängern, sofern der Anschluss frei ist. Der Anbieter darf ein Fahrzeug, das nach Buchungsende und Kulanz noch steht, auf Kosten des Mieters entfernen lassen (Ziff. 7).

6c. Besetzter Platz (Fremdparker)
Ist der gebuchte Platz bei Ankunft durch ein fremdes Fahrzeug belegt, meldet der Mieter dies sofort in der App mit Foto. Der Anbieter kann innert 24 Stunden eine Gegendarstellung mit eigenem Foto einreichen. parkbro entscheidet auf Basis der Nachweise in der Regel innert 48 Stunden; bleibt eine Stellungnahme des Anbieters aus, entscheidet die Plattform nach 48 Stunden automatisch zugunsten der Meldung. Bei berechtigter Meldung wird dem Mieter die nicht nutzbare Zeit erstattet: bei kurzen Buchungen anteilig ab dem Zeitpunkt der Meldung, bei einer Meldung vor dem Beginn vollständig inklusive Servicegebühr, bei längeren Buchungen ein Tagessatz. Die Erstattung erfolgt nach der Prüfung. Der Anbieter trägt dabei nur den Anteil des Mietpreises; den Anteil der Servicegebühr erstattet parkbro. Ab dem zweiten berechtigten Fremdparker-Vorfall derselben Buchung kann der Mieter die Buchung jederzeit kostenlos beenden; der noch nicht erstattete Betrag wird vollständig zurückerstattet. Der Mieter darf das fremde Fahrzeug weder zuparken noch beschädigen; die Durchsetzung gegenüber dem Fremdparker obliegt dem Anbieter.

7. Haftung
parkbro haftet nur für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden zwischen Anbietern und Mietern (z. B. unbefugtes Parken, Beschädigungen, Falschparken, Diebstahl) haften die Beteiligten untereinander; jede Seite versichert ihr Fahrzeug bzw. ihren Platz selbst. Anbieter sind berechtigt, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auf Kosten der Verursacher entfernen zu lassen.

7a. Zustand des Platzes
Für den baulichen Zustand und den sicheren Unterhalt des Platzes (z. B. Beleuchtung, Schneeräumung, Tore) ist die anbietende Person verantwortlich; die gesetzliche Haftung als Werk- bzw. Grundeigentümer (insbesondere Art. 58 OR) bleibt bei ihr. parkbro vermittelt nur und übernimmt keinen Unterhalt.

8. Änderungen dieser AGB
parkbro kann diese AGB anpassen. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail oder in der App angekündigt. Wer die Plattform nach dem Inkrafttreten weiter nutzt, akzeptiert die neue Fassung; wer nicht einverstanden ist, kann das Konto bis dahin löschen. Für eine Buchung gilt die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.

8a. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz von parkbro, soweit gesetzlich zulässig; zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten sowie für Streitigkeiten aus Miete, bleiben vorbehalten.

9. Mindestalter
Die Nutzung der Plattform (Buchen und Anbieten) ist volljährigen Personen (18 Jahre oder älter) vorbehalten.

10. Verifizierung – kein Sicherheitsversprechen
parkbro prüft bei der Ausweisverifizierung, beim Abgleich mit dem UID-Register und bei der Inserats-Freigabe die Angaben nach bestem Wissen, kann deren Richtigkeit und Vollständigkeit aber nicht garantieren. Eine erfolgte Verifizierung ist kein Nachweis der Identität, Vertrauenswürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit einer Person und begründet keine Haftung von parkbro für das Verhalten verifizierter Nutzer.

11. Bewertungen
Nach einer abgeschlossenen Buchung können sich Anbieter und Mieter gegenseitig bewerten. Bewertungen müssen wahrheitsgemäss und sachlich sein; parkbro prüft deren inhaltliche Richtigkeit nicht, kann aber Bewertungen entfernen, die gegen diese AGB verstossen (z. B. Beleidigungen, offensichtlich sachfremde Inhalte, Rachebewertungen ausserhalb eines echten Buchungsverhältnisses). Einmal veröffentlichte Bewertungen sind grundsätzlich nicht mehr durch die bewertete Person änderbar; eine öffentliche Antwort ist einmalig möglich.

12. Inhalte und Nutzungsrechte
Für Inserats-Texte, Fotos und sonstige von Nutzern hochgeladene Inhalte verbleiben die Rechte bei der hochladenden Person. Sie sichert zu, über die nötigen Rechte zu verfügen, und lädt keine Bilder hoch, auf denen fremde Personen oder fremde Kennzeichen erkennbar sind. Mit dem Hochladen räumt der Nutzer parkbro das nicht-exklusive, kostenlose Recht ein, diese Inhalte zum Zweck des Betriebs der Plattform anzuzeigen, zu speichern und technisch zu verarbeiten (z. B. Miniaturansichten, Zuschnitt). Name, Marke und Erscheinungsbild von parkbro dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet werden; das automatisierte Auslesen der Plattform ist untersagt.

13. Umgang mit Streitigkeiten
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Anbieter und Mieter (z. B. Fremdparker-Meldungen, Überzeit, Zustand des Platzes) prüft parkbro als neutrale Stelle die vorgelegten Nachweise (Fotos, Zeitstempel, Nachrichtenverlauf) und entscheidet über Erstattungen im Rahmen der folgenden Regeln und Fristen: Ein Streitfall wird in der App bis 24 Stunden nach dem Buchungsende eröffnet, bei einer festgehaltenen Überzeit oder einem gemeldeten blockierten Platz bis 72 Stunden danach. Während 48 Stunden nach der Eröffnung klären die Parteien den Fall direkt im Chat; danach kann jede Seite ihn an parkbro übergeben. Die Gegenseite kann innert 24 Stunden Stellung nehmen; parkbro entscheidet innert 3 Arbeitstagen (Montag bis Freitag, Feiertage nicht ausgenommen) und teilt den Entscheid beiden Seiten mit Begründung per E-Mail mit. Gibt parkbro dem Mieter ganz oder teilweise recht, erstattet parkbro ihm höchstens den noch nicht erstatteten Betrag der Buchung; der Anbieter trägt davon den Anteil des Mietpreises, parkbro den Anteil der Servicegebühr, und der Anteil des Anbieters wird mit dessen Auszahlung verrechnet. Widerspricht der Mieter einer angekündigten Nachverrechnung (Ziff. 6b), wird sie erst nach dem Entscheid belastet. Ein Entscheid betrifft ausschliesslich die Erstattung an den Mieter aus dem bezahlten Betrag; Schäden regeln Anbieter und Mieter untereinander oder über ihre Versicherung (Ziff. 7). Wird der Fall nicht übergeben, erinnert parkbro am 11. Tag nach der Eröffnung und schliesst ihn am 14. Tag automatisch als gütlich erledigt. Solange ein Fall offen ist, gleich welche Seite ihn eröffnet hat, wird die Auszahlung für die betroffene Buchung zurückbehalten. Diese Prüfung ersetzt keinen Rechtsweg; beiden Seiten steht es frei, darüber hinaus rechtliche Schritte einzuleiten. Support-Anfragen werden über support@parkbro.ch entgegengenommen.

14. Freistellung
Nutzer stellen parkbro von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser AGB, anwendbaren Rechts oder Rechten Dritter durch den jeweiligen Nutzer entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch durch parkbro selbst schuldhaft verursacht wurde.

15. Sperrung und Kündigung
Der Nutzungsvertrag mit parkbro läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können ihn jederzeit beenden, indem sie ihr Konto in der App löschen (Profil, «Konto löschen»); solange eine Buchung läuft oder bevorsteht, ein Streitfall oder eine Fremdparker-Meldung offen ist, die Schlussquittung einer Buchung noch aussteht, eine Rückbuchung offen ist, ein Betrag geschuldet ist oder ein Guthaben noch nicht ausbezahlt ist, ist die Löschung gesperrt. Gesperrt ist sie auch, solange zu einer Buchung noch ein Streitfall eröffnet werden kann (24 Stunden nach dem Ende, bei einer festgehaltenen Überzeit oder einem gemeldeten blockierten Platz 72 Stunden); die App nennt den Zeitpunkt, ab dem die Löschung möglich ist. Lässt sich ein Guthaben nicht auszahlen, kann parkbro es auf schriftlichen Wunsch der anbietenden Person abschliessen; die Löschung ist danach während 14 Tagen möglich, sofern kein neues Guthaben hinzukommt, und der Anspruch auf das Guthaben bleibt bestehen. parkbro kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen; bestätigte Buchungen werden noch abgewickelt. Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoss gegen diese AGB kann parkbro ein Konto vorübergehend einschränken oder dauerhaft sperren; die Gründe werden der betroffenen Person soweit möglich mitgeteilt. Mit der Sperrung werden die Inserate der betroffenen Person pausiert und ihre künftigen Buchungen – als Mieter wie als Anbieter – storniert; die Gegenseite erhält den vollen Betrag inklusive Servicegebühr zurück. Eine bereits laufende Buchung wird zu Ende geführt. Buchungen mit offenem Streitfall oder offener Fremdparker-Meldung bleiben bis zum Entscheid bestehen. Während einer Sperrung ruhen die Auszahlungen an die betroffene Person; ihr Guthaben bleibt bis zur Klärung stehen.

16. Verfügbarkeit der Plattform
parkbro bemüht sich um einen unterbrechungsfreien Betrieb, kann eine ständige Verfügbarkeit der Plattform aber nicht zusichern (Wartung, technische Störungen, Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von parkbro wie höhere Gewalt). parkbro kann Funktionen der Plattform anpassen, einschränken oder einstellen; wesentliche Änderungen werden nach Möglichkeit angekündigt.

17. Gewährleistungsausschluss
Die Plattform wird «wie besehen» zur Verfügung gestellt. parkbro übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr für die ununterbrochene, fehlerfreie oder jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform oder für die Eignung angebotener Parkplätze für einen bestimmten Zweck.

18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine dem Zweck möglichst nahekommende, wirksame Regelung ersetzt. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können von Nutzern nicht ohne Zustimmung von parkbro auf Dritte übertragen werden. Diese AGB, die Datenschutzerklärung und die Übersicht «Regeln, Rechte & Kosten» bilden zusammen die vollständige Vereinbarung zwischen Nutzer und parkbro.

18a. Sprache und massgebende Fassung
Diese AGB sind auf Deutsch verfasst. Übersetzungen in andere Sprachen dienen dem Verständnis; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

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