Parkplatz vermieten in der Schweiz

Drei Dinge müssen stimmen.

Du darfst über den Platz verfügen, er liegt auf Privatgrund, und die Einnahmen gibst du in der Steuererklärung an. Inserieren ist gratis – parkbro verdient nur, wenn du vermietest.

Was gilt

1. Du darfst über den Platz verfügen.

Als Eigentümer entscheidest du selbst. Beachte das Reglement deiner Liegenschaft, im Stockwerkeigentum das Reglement der Gemeinschaft.

Mietest du den Platz selbst, brauchst du die Zustimmung deiner Vermieterschaft (Art. 262 OR). Sie darf sie nur aus den Gründen verweigern, die das Gesetz nennt: wenn du ihr die Bedingungen nicht offenlegst, wenn diese missbräuchlich sind – etwa deutlich mehr, als du selbst zahlst – oder wenn ihr wesentliche Nachteile entstehen.

2. Der Platz liegt auf Privatgrund.

Vermieten lassen sich Garagen, Plätze in der Tiefgarage und Aussenplätze einer Liegenschaft. Eine Gemeinde darf zudem eigene Plätze anbieten, über die sie selbst verfügt, etwa beim Schulhaus oder Werkhof. Strassenparkplätze, Plätze in der blauen oder weissen Zone und andere öffentlich bewirtschaftete Parkfelder sind ausgeschlossen.

3. Die Einnahmen gehören in die Steuererklärung.

Mieteinnahmen sind steuerbares Einkommen, auch für Private. parkbro gibt dir einmal im Jahr eine Übersicht als PDF für die Steuererklärung. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus allen deinen Tätigkeiten kann Mehrwertsteuer anfallen (Art. 10 MWSTG). Für deine Steuern bist du selbst verantwortlich; bei Fragen hilft das Steueramt deines Wohnkantons.

So prüft parkbro

Wer auf parkbro vermietet, hat ein Konto mit geprüftem Ausweis. Beim Inserieren bestätigst du, dass du den Platz vermieten darfst, und lädst deinen Miet- oder Kaufvertrag hoch oder einen anderen Nachweis. Nach der Prüfung ist das Inserat innert 48 Stunden online.

Die Ausweisbilder werden nach dem Entscheid gelöscht, der Vertrag 30 Tage danach. Für Schäden haftet, wer sie verursacht; ein Foto beim Kommen und eins beim Gehen liefern die Beweise.

Was es kostet

Inserieren ist gratis – parkbro verdient nur, wenn du vermietest. Gründungs-Partner zahlen im ersten Jahr die halbe Kommission. Den Preis, die Zeiten und die Pausen bestimmst du selbst. Alle Zahlen stehen in den FAQ.

Beispiel: dein Platz für CHF 200 im Monat
MieteCHF 200.00
Kommission parkbro– CHF 10.00
Du erhältstCHF 190.00
Als Gründungs-Partner erhältst du im ersten Jahr CHF 195.00. Der Mieter zahlt CHF 230.00, die Servicegebühr ist darin enthalten. Was ein Platz in deiner Region bringt, zeigt die Preisübersicht.

Stand: 30. September 2026

Kurz beantwortet

Darf ich meinen Parkplatz untervermieten?
Ja, mit Zustimmung deiner Vermieterschaft (Art. 262 OR). Sie darf nur aus den Gründen ablehnen, die das Gesetz nennt, etwa wenn du deutlich mehr verlangst, als du selbst zahlst. Als Eigentümer entscheidest du selbst.
Muss ich Einnahmen aus der Parkplatz-Vermietung versteuern?
Ja. Mieteinnahmen sind steuerbares Einkommen, auch für Private. Die Jahresübersicht aus der parkbro-App legst du der Steuererklärung bei.
Welche Parkplätze darf ich vermieten?
Plätze auf Privatgrund, über die du verfügen darfst: Garage, Tiefgarage, Aussenplatz. Gemeinden dürfen zudem eigene Plätze anbieten, über die sie selbst verfügen. Strassenparkplätze, Plätze in der blauen oder weissen Zone und andere öffentlich bewirtschaftete Parkfelder sind ausgeschlossen.
Was kostet das Vermieten bei parkbro?
Inserieren ist gratis – parkbro verdient nur, wenn du vermietest. Gründungs-Partner zahlen im ersten Jahr die halbe Kommission. Alle Zahlen stehen in den FAQ.
Wer haftet bei einem Schaden?
Wer den Schaden verursacht. parkbro liefert die Beweise: ein Foto beim Kommen, eins beim Gehen, mit Zeitstempel. Als Vermieter prüfst du, ob deine Privathaftpflicht die Vermietung deckt.

Du behältst die volle Kontrolle.

Zeiten, Tage, Preis und Pausen legst du selbst fest – jederzeit, ohne Frist und ohne Gebühr.

Ich will vermieten

Läuft im Browser, ohne Installation – die iPhone-App kommt zum Start dazu.

support@parkbro.ch